Rechtsanwalt

Drei Schwerpunkte prägen die anwaltliche Tätigkeit. Zur Qualitätssicherung ist jeder der Schwerpunkte mit einem erfolgreich abgeschlossen Fachanwaltskurs unterlegt und regelmäßige Weiterbildung in den Schwerpunkten auf hohem Niveau und über den berufsrechtlich von der Rechtsanwaltskammer Celle bzw. als Amtspflicht von der Notarkammer Celle geforderten Umfang hinaus, erhalten diesen Qualitätsanspruch.

Medizinrecht

Ärzte in freier Niederlassung stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht.

Beratung und Durchsetzung der Rechte von der Approbation über die Zulassung bis zur vertragsärztlichen Versorgung, sowie während der aktiven Tätigkeit in freier Niederlassung und schließlich bei der Abgabe der Praxis am Ende der beruflichen Laufbahn als niedergelassener Arzt.

16 Kassenärztliche Vereinigungen und eine Vielzahl Krankenkassen sind Nährboden vielfältiger rechtlicher Probleme, die oft nur länderbezogen oder gar nur begrenzt auf eine Bezirksstelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung oder Ärztekammer auftreten.

Die fachanwaltliche Spezialisierung und ständige Weiterbildung ermöglichen die notwendige vorurteilsfreie und fundierte Problemanalyse um Lösungsansätze zu entwickeln, die z.B. Regressverfahren in existenzvernichtender Größenordnung ihren Schrecken verlieren lassen.

Agrarrecht

Salzhausen liegt im Einzugsbereich von Hamburg. Gleichwohl hat der Standort abweichenden Beratungsbedarf zur Großstadt. Statt Bank- oder Wertpapierrecht, stehen Fragen aus dem gesamten Agrarrecht im Vordergrund. So sind z.B. EEG, Höferecht, Subventionsrecht, Cross-Complience (Einhaltung der Maßgabe der Förderrichtlinien bei der EU-Vergabe) oder die Errichtung und Unterhaltung von Photovoltaik-, Windenergie- oder Biogasanlagen, regelmäßig Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit.

Agrarrecht beinhaltet auch Tierschutz-, Natur- und Landschaftsschutzrecht und Jagdrecht.

Erbbrecht

Erbrecht bildet den dritten Schwerpunkt. Beratung und Durchsetzung der Rechte des Erben oder des Pflichtteilsberechtigten waren ursprünglich rein anwaltliche Tätigkeiten. Mit der Amtsverleihung verlagerte sich die erbrechtlich beratende Tätigkeit aus dem anwaltlichen in den notariellen Bereich.

Die vorgelagerte Beratung bei Errichtung und Gestaltung eines Testamentes, ob alleinstehend oder verheiratet, ist immer eine Herausforderung, die sich nie mit „Musterlösungen“ bewältigen lässt. Oft haben die Beteiligten eine falsche Vorstellung vom geltenden Recht oder erliegen dem Halbwissen von „Google“ & Co.

Sind z.B. Ehepartner gemeinschaftlich Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstückes, so er erbt im Sterbefall der überlebende Ehegatte nicht kraft Gesetz die andere Grundstückshälfte, nur weil man verheiratet ist. Falsch ist die vielfach bestehende Annahme, die nichteheliche Lebensgemeinschaft sei nur eine andere Bezeichnung für eine Lebenspartnerschaft.

Oft scheitert die Verwirklichung des Willens des Verstorbenen an unglücklichen Formulierungen. Ist nicht eindeutig, was gewollt ist, kann schlimmstenfalls genau das Gegenteil eintreten. Auch kann das geliebte Haustier, selbst wenn es im Alter das Einzige war, was geblieben ist, nicht Erbe werden. Das schließt aber nicht aus, dass der Liebling über den Sterbefall hinaus versorgt bleibt.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet birgt so viele unsichtbare Fallstricke, speziell aus dem Steuerrecht.

Eine unter Lebenden steuerneutrale Zusammenarbeit kann durch den Erbfall ungeahnte Steuerlasten auslösen.

Wer zu Lebzeiten nichts regelt, seinen „letzten Wille“ nicht formgerecht schriftlich festhält, wird nach gesetzlichem Erbrecht beerbt. Das ist jedoch häufig die ungünstigste Variante, weil meist mit unnötiger Erbschaftsteuer verbunden. Letztwillige Verfügungen, wie Testament oder Erbvertrag, sind die Schaltstellen, um selbst zu bestimmen, wer wann wie viel bekommt und das mit dem praktischen Nebeneffekt, die Erbschaftsteuerfreibeträge optimal ausnutzen zu können.

Als Unternehmer sollte zudem darauf geachtet werden, dass das Testament in Übereinstimmung mit Regelungen des Gesellschaftsvertrages steht. Ich unterstütze Sie bei Testamentsvollstreckungen, berate Sie bei Fragen zum Pflichtteilsrecht, bei Schenkungen, Eheverträgen oder der Wahl des Güterstandes (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung), so dass Ihre Verträge oder das Testament auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

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